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Was wird mit dem Qutingauftrag geregelt? Mit dem Quotingauftrag beauftragt der zessionswillige Auftraggeber den potenziellen Forderungskäufer seine Forderungen zu "quoten". Unter Quotierung verstehen wir im wesentlichen, das Erkundigungen über den Schuldner eingezogen werden, auch bei diesem selbst. Hierbei wird die Tatsache offen gelegt, dass die Forderung vom zessionswilligigen Auftraggeber zum Kauf angeboten wird. Dem Schuldner wird die Gelegenheit gegeben, die Forderung zu begleichen. Gleichzeitig stimmt der Auftraggeber der prozentualen Erfolgsbeteiligung zu. Falls der Schuldner sich durch dieses sog. Schuldnerinterview zur Zahlung veranlasst fühlt ist diese Quote als Honorar zahlbar. Der Auftraggeber stimmt einer Prüfgebühr zu. Diese decken Kosten zur Prüfung des Kaufangebotes ab, um ein definitives Kaufangebot und damit die effektive Auszahlungsquote zu ermitteln.
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